Teilnahmebedingungen
für das Preisausschreiben „Easy Chester® Light“ der comemso electronics GmbH

Bitte lesen Sie die nachfolgenden Teilnahmebedingungen sorgfältig durch. Mit der Teilnahme am Preisausschreiben erklären Sie sich ausdrücklich mit den Teilnahmebedingungen einverstanden, insbesondere mit der im Zusammenhang des Preisausschreibens verbundene Datenerhebung, -speicherung und -nutzung (näheres dazu unter 6) sowie der unter 4.4 beschrieben Nutzungseinschränkung.

1) Veranstalter

Veranstalter dieses Preisausschreibens ist
comemso electronics GmbH, Karlsbader Str. 13, 73760 Ostfildern, E-Mail: , im Folgenden „Veranstalter“ genannt.


2)
Teilnahmeberechtigung

  1. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich die gesetzlichen oder vertraglichen Vertreter oder solche die im Auftrag einer juristischen Person oder einer Personengesellschaften handeln und in einem beruflichen, bzw. geschäftlichen Kontext als Wirtschaftsteilnehmer tätig sind. Teilnehmen dürfen nur solche mit ständigem Sitz in Deutschland.
  2. Mitarbeiter:innen des Veranstalters sowie deren Angehörige und Mitarbeiter:innen von verbundenen Unternehmen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
  3. Wettbewerber und Konkurrenten des Veranstalters sind nicht zur Teilnahme berechtigt. Unter Wettbewerber und Konkurrenten sind diejenigen Wirtschaftsteilnehmer (natürliche oder juristische Personen und öffentliche Einrichtungen), welche in einem direkten oder auch indirekten Wettbewerbsverhältnis mit dem Veranstalter, bzw. mit denen von dem Veranstalter angebotenen Produkten und / oder Dienstleistungen stehen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei Verstößen gegen diese Bedingungen sowie bei Verdacht auf (versuchter) Manipulation und / oder einen Missbrauch des Preisausschreibens oder bei Teilnahme durch nicht berechtigte Personen, diese ohne Vorankündigung hiervon auszuschließen.


3)
Teilnahmevoraussetzungen

  1. Die Teilnahme erfolgt durch das Ausfüllen des Teilnahmeformulars auf der sog. Landing Page des Preisausschreibens sowie durch das Einreichen der Antworten auf die im Rahmen des Preisausschreibens gestellte(n) Frage(n). Das Preisausschreiben findet vom 07.10.2024 bis zum 30.11.2024 statt. Einsendeschluss ist der 30.11.2024. Bewerbungen die vor oder nach diesem Zeitraum abgegeben werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Preisermittlung erfolgt am 02.12.2024.
  2. Pro Person ist nur eine Teilnahme zulässig. Mehrfachteilnahmen etwa unter Pseudonymen werden nicht berücksichtigt und führen zum Ausschluss der Teilnahme am Preisausschreiben.
  3. Eine Teilnahme am Preisausschreiben ist unabhängig von der Anmeldung zum Newsletter des Veranstalters. Die Anmeldung zum Newsletter ist freiwillig und hat keinen Einfluss auf die Gewinnchancen.
  4. Die Teilnahme setzt nicht den Erwerb einer Ware oder Dienstleistung voraus.
  5. Die Voraussetzungen der Teilnahme müssen für die Dauer des Preisausschreibens erfüllt sein und dem Veranstalter auf dem angebotenen Weg übermittelt werden. Eine Teilnahme auf anderem Weg ist ausgeschlossen und kann nicht berücksichtigt werden.

4) Preis des Preisausschreibens

  1. Der / Die Gewinner:in (im Folgenden einheitlich als „Gewinner“ bezeichnet) erhält einen Easy Chester® Light, Produkt der Firma comemso electronics GmbH im Wert von 6.000 EUR UVP des Herstellers, in der Ausführung mit dem Ladestandart CCS2. Eine Barauszahlung oder ein Umtausch des Preises ist ausgeschlossen.
  2. Der Veranstalter behält sich vor, den ausgelobten Preis durch einen gleichwertigen Preis zu ersetzen, sofern dies aus Gründen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, notwendig ist (z.B. Nichtverfügbarkeit des Preises).
  3. Der Easy Chester® Light als Preis wird mit dem Softwarestand zum Datum der Preisübergabe dem Gewinner übergeben. Der Preis beinhaltet jedoch keine Software-Updates für die Zukunft, der Gewinner wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht – welche keineswegs zwingend ist – dass ein Software-Wartungsvertrag zwischen Veranstalter und Gewinner für Software-Updates für die Zukunft abgeschlossen werden kann. Für den Preis besteht ein Gewährleistungszeitraum von einem Jahr ab Preisübergabe.
  4. Für den übergebenen Preis bestehen teilweise Nutzungseinschränkungen. Der Easy Chester® Light als Preis des Preisausschreibens:
    1. Darf nicht durch Siegelbruch geöffnet werden, zudem ist es nicht gestattet, diesen durch sogenanntes „reverse engineering“ nachzubauen.
    2. Die im Gerät eingebettete Software darf nicht disassembliert, dekompiliert oder anderweitig in eine andere Code-Form übersetzt werden.
    3. Mitgelieferte Handbücher und Betriebsanleitungen dürfen nicht auf Social Media-Plattformen oder anderweitige Webseiten hochgeladen werden.
    4. Der Verkauf, die Veräußerung oder die (kostenlose) Weitergabe bzw. die Zurverfügungstellung des Easy Chester® Light an Wettbewerber wie in 2.3 definiert oder an Nutzer außerhalb des eigentlichen Nutzungszwecks ist nicht gestattet bzw. der Gewinner muss sicherstellen, dass die Vorgaben aus 4.4 eingehalten werden.

5) Gewinnermittlung und Benachrichtigung

  1. Die Auswahl des Gewinners erfolgt nach Ablauf der Teilnahmefrist durch eine Jury, die sich aus Fachkundigen Spezialisten des Veranstalters zusammensetzt und die eingereichten Antworten nach objektiven Kriterien bewertet und aus allen richtigen Antworten auswählt.
  2. Der Gewinner wird innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen nach dem Ende des Preisausschreibens per E-Mail benachrichtigt. Sollte der Gewinner nicht innerhalb von 14 Tagen nach Versand der Gewinnbenachrichtigung auf diese antworten oder auf seinen Gewinn verzichten, behält sich der Veranstalter vor, einen neuen Gewinner zu ermitteln. Sollten die angegeben Kontaktdaten fehlerhaft sein, ist der Veranstalter nicht verpflichtet nach der richtigen Adresse zu recherchieren. Mögliche Nachteile aus der Angabe von fehlerhaften Kontaktdaten gehen zu Lasten des Teilnehmers.
  3. Der Gewinner erklärt sich mit der Veröffentlichung seines Vor- und Nachnamens sowie seines Unternehmensnamens auf der Website des Veranstalters und auf den Social-Media-Kanälen des Veranstalters einverstanden. Weiter erklärt er sich bereit auf eigene Kosten den Standort des Veranstalters (Karlsbader Str. 13, 73760 Ostfildern) zum Zwecke der Übergabe des Easy Chester® Light aufzusuchen. Insbesondere erklärt sich der Gewinner einverstanden, Fotos oder sonstiges Bildmaterial, das bei einer Übergabe des Preises gemacht wird, auf LinkedIn im Profil des Veranstalters zu veröffentlichen. Der Veranstalter steht jedoch in keiner Verbindung zu LinkedIn, das Preisausschreiben wird in keiner Weise von LinkedIn gesponsert oder unterstützt und begründet daher keinerlei Rechtsansprüche gegenüber LinkedIn. Sämtliche Informationen und Bildmaterial für die Veröffentlichung der Übergabe des Preises werden ausschließlich vom Veranstalter bereitgestellt und bleiben alleiniges Eigentum des Veranstalters. Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an den Teilnehmer, der gewonnen hat, oder an einen gesetzlichen oder vertraglichen Vertreter. Es handelt sich um eine Holschuld des Gewinners und nicht um eine Bringschuld des Veranstalters.


6)
Datenschutz

  1. Der Veranstalter erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten der Teilnehmer ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze (insbesondere DS-GVO). Weitere Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung der comemso electronics GmbH, die auf der Landing Page verlinkt ist.
  2. Die Teilnahme am Preisausschreiben erfordert die Angabe folgender personenbezogener Daten: Name, Vorname, E-Mail-Adresse und Position des Teilnehmers sowie der Name des Unternehmens. Diese Daten werden ausschließlich zum Zweck der Durchführung des Preisausschreibens und der Benachrichtigung des Gewinners verwendet. Sechs (6) Monate nach Beendigung des Preisausschreibens werden die erhobenen personenbezogenen Daten gelöscht. Die Daten werden gespeichert um mögliche Ansprüche des Teilnehmers prüfen zu können.
  3. Die Anmeldung zum Newsletter erfolgt nur auf freiwilliger Basis und ist nicht Voraussetzung für die Teilnahme am Preisausschreiben. Teilnehmer können ihre Einwilligung zur Verarbeitung ihrer Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.


7)
Haftungsausschluss

  1. Der Veranstalter haftet nicht für technische Störungen, Ausfälle oder Verzögerungen, die die Teilnahme am Preisausschreiben beeinträchtigen könnten.
  2. Der Veranstalter haftet nicht für etwaige Schäden, Verluste oder Kosten, die durch die Teilnahme am Preisausschreiben oder durch den Gewinn entstehen, es sei denn, diese sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters zurückzuführen.


8)
Änderung und vorzeitige Beedigung des Preisausschreibens

  1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Preisausschreiben jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern, auszusetzen oder zu beenden, wenn dies aufgrund von äußeren Umständen erforderlich ist (z.B. technische Probleme, rechtliche Gründe, Manipulation oder Betrug).
  2. Änderungen der Teilnahmebedingungen werden auf der Website des Veranstalters bekannt gegeben. Es obliegt den Teilnehmern, sich über etwaige Änderungen zu informieren.


9) Rechtsweg und anwendbares Recht

  1. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

9) Salvatorische Klausel

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.


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